haben eine Sicherheits- und Warnfunktion und weisen auf Gefahren hin
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese Schilder haben eine Sicherheits- und Warnfunktion und weisen auf Gefahren hin. Sicherheitseinrichtungen und Fluchtwege werden durch sie eindeutig gekennzeichnet und können reflektierend oder nachleuchtend ausgerüstet sein. Alle Schilder werden auch nach den Vorschriften ASR A 1.3, DIN 4844 und BGV A 8 gefertigt.
Lagerschilder gibt es sowohl in selbstklebender als auch in nicht klebender Ausführung. Selbstklebend für glatte oder extrem schwierige Untergründe wie z. B. Holzpaletten oder Beton. Nicht klebend zum Verschrauben oder Nieten.
Die Schilder können in unterschiedlichen Größen und beliebigen Ausführungen gefertigt werden. Verschiedenste Materialien stehen hier zur Auswahl.
Einsatzgebiete der Schilder: