Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Lager- und Warnschilder
haben eine Sicherheits- und Warnfunktion und weisen auf Gefahren hin
Sicherheit am Arbeitsplatz – mit Lager- und Warnschildern
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Warnschilder und Lagerschilder schützen vor Unfällen und weisen auf nötige Sicherheitsmaßnahmen hin. Sicherheitseinrichtungen und Fluchtwege werden durch sie eindeutig gekennzeichnet und können reflektierend oder nachleuchtend ausgerüstet sein. Alle Schilder werden auch nach den Vorschriften ASR A 1.3, DIN 4844 und BGV A 8 gefertigt.
Lagerschilder gibt es sowohl in selbstklebender als auch in nicht klebender Ausführung. Selbstklebend für glatte oder extrem schwierige Untergründe wie z. B. Holzpaletten oder Beton. Nicht klebend zum Verschrauben oder Nieten.
Die Schilder können in unterschiedlichen Größen und beliebigen Ausführungen gefertigt werden. Verschiedenste Materialien stehen hier zur Auswahl.
Lagerschilder gibt es sowohl in selbstklebender als auch in nicht klebender Ausführung. Selbstklebend für glatte oder extrem schwierige Untergründe wie z. B. Holzpaletten oder Beton. Nicht klebend zum Verschrauben oder Nieten.
Die Schilder können in unterschiedlichen Größen und beliebigen Ausführungen gefertigt werden. Verschiedenste Materialien stehen hier zur Auswahl.
Einsatzgebiete der Schilder:
- Baustellen- und Verkehrskennzeichnung
- Betriebskennzeichnungs- und Brandschutzschilder
- Elektrotechnik-, Laser- und Strahlenschutzschilder
- Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnung
- Rettungsschilder
- Rohrleitungskennzeichnung
- Schilder für Abfall- und Reststofftrennung
- Schilder für Prüf- und Qualitätskennzeichnung
- Verbots-, Gebots- und Warnschilder
- hitze- und kältebeständig
- wetterfeste Ausführungen
- beständig gegen viele Chemikalien
- auch kleine Stückzahlen möglich