Haben Sie schon einmal versucht eine Zeit lang mit zugebundenen Augen und nur mit den Händen Ihre Umgebung wahrzunehmen? Für viele Menschen in Deutschland gehört dieses „Sehen mit den Händen“ zum ganz normalen Alltag. Mit Brailleschrift-Etiketten ermöglichen Sie Ihren blinden und stark sehbehinderten Kunden den Zugang zu wichtigen Informationen auf Ihren Produkten. Ob auf Medikamenten-Verpackungen, Schildern, elektrischen Geräten oder anderen alltäglichen Gebrauchsgegenständen – machen Sie mit Blindenschrift-Etiketten Ihre Produkte inklusionstauglich.
Am häufigsten werden die Etiketten bei Produkten eingesetzt, die nachträglich mit der Schrift versehen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Medikamente, die nicht in der EU hergestellt wurden und während ihrer Herstellung nicht den DIN-Verordnungen unterlagen. Auch bei Beschilderungen, die nachträglich Hinweise in Braille-Schrift erhalten sollen (z.B. bei WC-Schildern), werden die Etiketten als kostengünstige Variante gerne genutzt. Dazu zählen auch Medikamente, die in Glas verpackt werden wie beispielsweise Schnupfensprays oder Hustensaft.
Dank des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), findet Blindenschrift auch immer mehr Zugang in öffentliche Gebäude. Dort taucht sie z.B. in Fahrstühlen, bei Raumbeschilderungen oder Etagenkennzeichnungen auf.
Unipress produziert sowohl in kleinen, als auch in großen Auflagen, von 1 bis < ∞ Stück. Für spezielle Wünsche stellen wir aber auch gerne weitere Materialien zu Verfügung. Standardmäßig fertigen wir Etiketten mit Brailleschrift aus den zwei Materialien Polypropylen oder Polyester an.
Diese unterscheiden sich folgendermaßen voneinander:
Polypropylen | Polyester | |
---|---|---|
Abriebfestigkeit | hoch | hoch |
Wetterbeständigkeit | Mittel-hoch | hoch |
Kleber | Je nach Anwendungswunsch sind verschiedene Haftungsstärken möglich. |
Gerade bei Etiketten, die nachträglich auf ein Produkt aufgetragen werden, empfehlen wir ein transparentes Material. So lässt sich die Schrift leicht integrieren und Ihre vorhandene Bedruckung bleibt für alle Nutzer lesbar.
„Gerade bei Produkten, die häufig in direktem Kontakt mit den Händen sind, sollte auf die Abriebfestigkeit der Materialien geachtet werden. Sowohl der Kunststoff Polyester, als auch Polypropylen erfüllen diese Anforderung bestens.“
-Olaf Kierchner, Inhaber Unipress E.K.
Seit Inkrafttreten des BGGs (Behindertengleichstellungsgesetz) im Jahr 2002 gelten bestimmte Regeln zur Einhaltung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wie z.B. Bahnhöfen, öffentlichen Sportstädten und Behörden. Dabei stellen die folgenden DINs wichtige Ankerpunkte dar:
Fazit: Alle Gegenstände, die zur Sicherheit und Orientierung im öffentlichen Raum dienen sowie Arzneimittelverpackungen müssen mit Brailleschrift versehen sein.
Eine Hürde taucht bei den Lesenden immer wieder auf: Durch stark abgenutzte Braille-Punkte werden Hinweise und Texte für sie unleserlich. Sie "stolpern" über den Text und haben somit noch mehr Mühe im Alltagsleben. Gerade bei Warn-Hinweisen wie bei Chemikalien oder Starkstrom kann dies lebensgefährlich sein. Setzen Sie deshalb gerade bei diesen Produkten auf Qualität und Langlebigkeit der Etiketten.
Als zweites No-Go gilt: Gar nichts zu tun. Selbst bei Produkten, die nicht unbedingt einer Verordnung unterliegen, ist es dennoch aus rein inklusiven Gründen angebracht eine Lesbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
Neben der Brailleschrift sind auch Symbole in 3D-Format sehr gut für Menschen mit Sehbehinderungen "lesbar". Schauen Sie sich jetzt unser Angebot an Schildern mit 3D-Zeichen und Schriftzügen an:
Neben der Brailleschrift sind auch Symbole in 3D-Format sehr gut für Menschen mit Sehbehinderungen "lesbar". Schauen Sie sich jetzt unser Angebot an Schildern mit 3D-Zeichen und Schriftzügen an.
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